E-Commerce (Info). Informationen zu Schadensformularen
Informationen zu Beschwerdeformularen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Fernabsatzunternehmen oder -dienstleister, wie beispielsweise E-Commerce-Unternehmen, die keine für die Öffentlichkeit zugänglichen Niederlassungen oder Räumlichkeiten haben, sondern innerhalb bestimmter autonomer Gemeinschaften tätig sind, müssen über Beschwerdeformulare verfügen und sind verpflichtet, die Verbraucher über deren Existenz und die Zugangsmöglichkeiten zu informieren.
Obwohl wir empfehlen, die Bestimmungen der jeweiligen Autonomen Gemeinschaften in diesem Zusammenhang zu konsultieren, können Sie unter folgendem Link auf der Website des Ministeriums für Verbraucherschutz die Gesetzgebung zu Beschwerdeformularen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften einsehen:
www.consumo.gob.es/es/consumo/hojas-de-reclamaciones
Daher empfehlen wir E-Commerce-Unternehmen, deren Inhaber in einer der autonomen Gemeinschaften ansässig sind, die Informationen über die Verfügbarkeit von Beschwerdeformularen für Nutzer oder Verbraucher vorschreiben, diese Informationen in Abschnitt 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen. Ein Beispiel für die Erfüllung dieser Verpflichtung könnte folgende Formulierung sein:
4. Ansprüche
[NomERF] teilt mit, dass Beschwerdeformulare für Nutzer oder Verbraucher auf Anfrage zur Verfügung stehen. Diese können über die unten angegebenen Kontaktdaten angefordert werden. Auch wenn die Beschwerde nicht über ein Beschwerdeformular eingereicht wird, wird jede Beschwerde, die der Nutzer oder Verbraucher für berechtigt hält, schnellstmöglich bearbeitet. IBIZA CUSTOMS CYCLES SL ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Postanschrift: IBIZA CUSTOMS CYCLES SL, Carretera Aeropuerto, Km 5, 07817 San Jordi de Ses Salines (Illes Balears), Spanien;
Telefon: +34 619202493;
E -Mail: info@ibizacustomcycles.com